LOGO
Fahrerakademie

Meine Partnerfahrschule
für LKW und Omnibus
Modulschulung
Aus- und Weiterbildung

Faustformeln für die theoretische Prüfung

Faustformel für den Reaktionsweg: 

Faustformel für Gefahrenbremsung:

Da man nicht immer eine Gefahrenbremsung macht, gilt bei einer normalen Bremsung die Faustformel:

Für den Mindestabstand zum Vordermann außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es zwei Faustformeln.

    1) Den 2 Sekunden Abstand

  • Das voraus fahrende KFZ kommt an einem markanten Punkt vorbei.
  •  Man zählt 2 Sekunden und darf erst dann diesen markanten Punkt passieren.

    2) Halber Tacho

  • Das voraus fahrende KFZ kommt an einem markanten Punkt vorbei. Der Abstand zu  diesem KFZ darf die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter nicht    unterschreiten.
  •  Z.B. 80 km/h = 40 Meter, 100 km/h = 50 Meter

     Die Leitpfosten am Fahrbahnrand helfen, den Abstand einzuhalten. Diese stehen in  der Regel 50 m auseinander.

    Der Mindestabstand innerhalb geschlossener Ortschaften ist mindestens 3 PKW-Längen. Eine PKW-Länge wird mit ca. 5 m gerechnet, so dass mindestens 15 m Abstand einzuhalten sind.

    Bei 50 km/h entspricht dieser Abstand mindestens 1 Sekunden. (Siehe Faustformel Reaktionsweg)

    Auch zu Fußgänger und Zweiradfahrer sollte beim Vorbeifahren ein gewisser Abstand eingehalten werden. Als Mindestabstand gilt 1,50 m.

    Zu anderen Verkehrsteilnehmern sollte ein Mindestabstand von 1,00 m eingehalten werden.

    Bei allen Mindestabständen heißt dies: Der Abstand darf nicht unterschritten werden. Es sollte aber im Sinne der Verkehrssicherheit lieber mehr als zu wenig Abstand sein. Das ist fast soviel wie eine Kostenlose Unfallversicherung.