Faustformeln für die theoretische Prüfung
Faustformel für den Reaktionsweg:
Faustformel für Gefahrenbremsung:
Da man nicht immer eine Gefahrenbremsung macht, gilt bei einer normalen Bremsung die Faustformel:
Für den Mindestabstand zum Vordermann außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es zwei Faustformeln.
1) Den 2 Sekunden Abstand
- Das voraus fahrende KFZ kommt an einem markanten Punkt vorbei.
Man zählt 2 Sekunden und darf erst dann diesen markanten Punkt passieren.
2) Halber Tacho
- Das voraus fahrende KFZ kommt an einem markanten Punkt vorbei. Der Abstand zu diesem KFZ darf die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter nicht unterschreiten.
Z.B. 80 km/h = 40 Meter, 100 km/h = 50 Meter
Die Leitpfosten am Fahrbahnrand helfen, den Abstand einzuhalten. Diese stehen in der Regel 50 m auseinander.
Der Mindestabstand innerhalb geschlossener Ortschaften ist mindestens 3 PKW-Längen. Eine PKW-Länge wird mit ca. 5 m gerechnet, so dass mindestens 15 m Abstand einzuhalten sind.
Bei 50 km/h entspricht dieser Abstand mindestens 1 Sekunden. (Siehe Faustformel Reaktionsweg)
Auch zu Fußgänger und Zweiradfahrer sollte beim Vorbeifahren ein gewisser Abstand eingehalten werden. Als Mindestabstand gilt 1,50 m.
Zu anderen Verkehrsteilnehmern sollte ein Mindestabstand von 1,00 m eingehalten werden.
Bei allen Mindestabständen heißt dies: Der Abstand darf nicht unterschritten werden. Es sollte aber im Sinne der Verkehrssicherheit lieber mehr als zu wenig Abstand sein. Das ist fast soviel wie eine Kostenlose Unfallversicherung.
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