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Führerscheinklassen
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Klasse A oder A25
Mindestalter: 25 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse A1, A18, M
Führerschein für alle einspurigen Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen. Es gibt für diese Klasse keine Leistungsbeschränkung.
Als Beispiel: Suzuki Hayabusa, offen ca. 175 PS, 298 Km/h Höchstgeschwindigkeit oder vergleichbare Motorräder.
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Klasse A18 oder Klasse A beschränkt
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse A1, M
Führerschein für alle einspurigen Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen. Die Leistung des Zweirades darf nicht mehr als 25 kw (34 PS) betragen und das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,16 kw pro Kilogramm nicht übersteigen. Umgerechnet heißt das: Das Motorrad darf nicht mehr als 25 Kw (34 PS) haben und muss pro Kw mindestens 6,25 Kg schwer sein. Nach zwei Jahren erfolgt ein Prüfungsfreier Aufstieg in die Fahrerlaubnisklasse A.
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Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse M
Führerschein für einspurige Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen. Die Leistung des Zweirades darf 11 Kw (15 PS) nicht übersteigen. Für die 16 + 17jährigen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h. Mit dem 18. Geburtstag darf die Geschwindigkeitsdrosselung entfallen, nicht jedoch die Kw-Drossel.
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Klasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Führerschein für einspurige Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen. Die Motorleistung ist auf 50 ccm und auf 45 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) beschränkt. Typisch dafür sind Motorroller.
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Klasse B (Autoführerschein)
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse M, L, S
Führerschein für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Es dürfen maximal 8 Personen außer dem Fahrer transportiert werden. Die zulässige Gesamtmasse (zGm) des Kfz darf 3500 Kg nicht überschreiten, ein Anhänger mit 750 Kg zGm darf mitgeführt werden. Auch möglich ist eine Fahrzeugkombination mit einem Anhänger, wenn die zGm des Anhängers die Leermasse des ziehenden Kfz nicht übersteigt und die zGm des Anhängers plus die zGm des ziehenden Kfz 3500 Kg nicht überschreitet.
Als Beispiel: Ein Kfz mit einem Leergewicht von 1350 Kg und einer zGm von 1900 Kg zieht einen Anhänger mit 1300 Kg zGm.
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Klasse BE (Anhängerführerschein)
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B
Führerschein für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, die nicht unter die Voraussetzungen der Klasse B fallen.
Als Beispiel: Zugfahrzeuge mit Anhänger, die für Tiertransporte (Pferdesport) geeignet sind.
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Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse B, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B
Führerschein für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von mehr als 3500 Kg und nicht mehr als 7500 Kg zGm. Es dürfen maximal 8 Personen außer dem Fahrer transportiert werden. Ein Anhänger bis 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C1, B, BE, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B, C1
Anhängerführerschein für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von mehr als 3500 Kg und nicht mehr als 7500 Kg zGm. Ein Anhänger über 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse C
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C1, B, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B
Führerschein für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von mehr als 3500 Kg. Es dürfen maximal 8 Personen außer dem Fahrer transportiert werden. Ein Anhänger bis 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse CE
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C1, C1E, B, Be, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B, C
Anhängerführerschein für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von mehr als 3500 Kg. Ein Anhänger über 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse D1
Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C1, B, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B
Führerschein zur Fahrgastbeförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen. Ein Anhänger bis 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse D1E
Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C1, C1E, B, BE, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B, D1
Führerschein zur Fahrgastbeförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen. Ein Anhänger über 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse D
Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C, C1, B, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B
Führerschein zur Fahrgastbeförderung von mehr als 8 Personen. Ein Anhänger bis 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse DE
Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse C, CE, C1, C1E, B, BE, M, S, L Voraussetzung ist die Klasse B, D
Führerschein zur Fahrgastbeförderung von mehr als 8 Personen. Ein Anhänger über 750 Kg zGm darf mitgeführt werden.
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Klasse T
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossen sind: Klasse M, S, L
Land– und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 60 Km/h. Arbeitsmaschinen bis 40 Km/h bbH. Für 16– und 17– jährige gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Km/h für Zugmaschinen.
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