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Für die Fahrausbildung müssen nicht nur die Kosten für die Fahrschule berücksichtigt werden, sondern auch Fremdkosten. So kommen bei allen Führerscheinen noch Kosten für das Bürgermeisteramt, den Sehtest, Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Ausbildung), Passbilder, Landratsamt und TÜV-Kosten (Theoretische und Praktische Prüfung) mit dazu.
Wer vor der Ausbildung schon mal Passbilder macht, den Sehtest erledigt (bei jedem Optiker, Ausweis muss dabei sein) und den Sofortmaßnahmenkurs macht, ist in der Führerscheinausbildung wesentlich entspannter.
Für den Sofortmaßnahmenkurs geht man entweder zum Roten Kreuz, zu den Johannitern oder zu den Maltesern (Siehe auch Links).
Für die Prüfbescheinigung beim begleiteten Fahren (Führerschein 17) muß von jeder Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung eingetragen wird, eine Kopie des Führerscheines und des Personalausweis vorgelegt werden.
Die einzelnen Zusatzkosten sind hier mit aufgeführt.
Bürgermeisteramt: 5,10 €
Sehtest: 6,43 €
Passbild: 5,00 €
Sofortmaßnahmen: ca. 25,00 €
Landratsamt: 38,30 €
TÜV Theoretische Prüfung: 21,00 €
TÜV Praktische Prüfung: Zwischen 56,00 € und 140,00 € je nach Führerscheinklasse und Prüfungsdauer.
Mit der Grundgebühr sind sämtliche Theoriestunden abgegolten.
Erweiterungen des Führerscheines auf eine neue Klasse kosten 160,00 €.
Bei Fragen rund um den Führerschein (auch zu nicht aufgelisteten Klassen) rufen Sie mich bitte an.
Tel: 0179 111 33 50
Zur Fahrausbildung gehören Übungsstunden und Sonderfahrten (Überland-, Autobahn– und Nachtfahrten).
Übungsstunden sollten so viele (oder wenige) gefahren werden, dass ein problemloses Bestehen der Prüfung möglich ist. Wird an den Übungsstunden gespart und man fällt anschließend durch die Praktische Prüfung, hat man mehr ausgegeben als wenn man noch eine Stunde zur Sicherheit fährt. Die in den Preislisten angegebenen Übungsstunden sind Erfahrungswerte und können von den einzelnen Fahrschüler je nach Leistungsstand Unter— oder Überschritten werden.
Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen für die beantragte Klasse gefahren werden.
Zu den Prüfungen sollte man bequeme Kleidung tragen und nicht jedem erzählen, dass man Prüfung hat. Personalausweis oder Reisepass müssen dabei sein. Der Prüfer muss dies kontrollieren. Kann man sich nicht ausweisen, so darf der Prüfer die Prüfung (Theorie + Praxis) ablehnen. Die Kosten für diese Prüfung fallen trotzdem an.
Wer während der Prüfung dauernd auf die Uhr schaut, setzt sich nur selbst unter Druck. Besser ist es, die Uhr während der Prüfung abzulegen.
Die Fahrprüfung ist nichts anderes als eine etwas anspruchsvollere Fahrstunde mit einem Fahrgast.
Zur Zweiradausbildung und -prüfung sind stabile knöchelhohe Schuhe ( Motorradstiefel oder Wanderschuhe) nicht nur sinnvoll sondern auch Pflicht. Wer schon eigene Motorradbekleidung hat, sollte diese in der Ausbildung + Prüfung auch verwenden. Ansonsten wird Bekleidung von mir bereitgestellt. Schuhe in 13 verschiedenen Größen habe ich jedoch nicht und sind somit selbst mitzubringen.
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